Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Euer webdesign-service.berlin Team

1. VERTRAGSPARTNER UND GELTUNG DIESER AGB
1.1. Die Firma webdesign-service.berlin, vertreten durch den Cem Karahan, Malteser Straße 170/172 in 12277 Berlin, Telefon: +49 (0)30 54906555, E-Mail: mail@webdesign-service.berlin (nachfolgend „Agentur“) erbringt Dienstleistungen einer Werbeagentur in den Bereichen Medien, Konzeption, Branding, Illustration, Werbung, Gestaltung, Programmierung, Social Media, Design und Beratung.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, welche die Agentur mit einem Vertragspartner (nachfolgende „Kunde“) eingeht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch die Agentur nicht Vertragsbestandteil, es sei denn die Agentur stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu. Diese AGB gelten selbst dann, wenn die Agentur die Leistung unter entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden durch die Agentur nicht anerkannt. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen durch die Geschäftsführung oder durch Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie durch eine vertretungsberechtigte Person der Agentur ausdrücklich bestätigt werden.
1.3. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Unternehmer ist nach § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Gegenstand des Vertrages
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Leistung. Grundlage für die durch die Agentur zu erbringende Leistung bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
2.2. Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
2.3. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge nicht Gegenstand dieses Vertrages sind.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Vertrages notwendigen Vorlagen, Informationen, Daten, Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien und Dateien (nachfolgend „Unterlagen“) unentgeltlich zur Verfügung.
3.2. Sofern zur Leistungserbringung durch die Agentur Bild-, Ton-, Text- oder andere Materialien durch den Kunden zur Verfügung zu stellen sind, sind diese in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren, möglichst digitalen Format an die Agentur zu übermitteln. Ist eine Konvertierung des von den Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, übernimmt dieser Kunde die hiermit verbundenen Kosten und Aufwendungen.
3.3. Mit der Bereitstellung/Überlassung von Unterlagen erklärt der Kunde, dass ihm alle Rechte, insbesondere, aber nicht ausschließlich Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen zustehen.
3.4. Alle von dem Kunden bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Daten, Materialien und Dateien werden durch die Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur im Rahmen der vertraglichen Verpflichtung verwendet und soweit möglich auf erstes Anfordern des Kunden nach Beendigung des Vertrages an den Kunden zurückgegeben.
3.5. Sämtliche Mitwirkungshandlungen haben unsere Kunden in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.
4. Fristen und Termine
4.1. Von der Agentur mitgeteilte Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
4.2. Verbindlich vereinbarte Fristen und Termine beginnen mit Abschluss dieses Vertrages, jedoch nicht bevor alle vom Kunden zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht bevor der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
5. Vergütung
5.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.2. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten Dritter freistellen.
5.3. Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
5.4. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
6. Einräumung von Nutzungsrechten
6.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist.
6.2. Die Agentur ist nicht verpflichtet Dateien, Quelldateien oder Layouts an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden.
7.2. Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
7.3. In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
7.4. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
7.5. Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren, es sei denn, die Agentur haftet wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter.
8. Verwertungsgesellschaften
8.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z.B. VG Wort, Gema etc.) abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten.
8.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für diese Textformklausel.
9.2. Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Vertragserfüllung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe des oder den auf die Beendigung des Vertrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.
9.3. Für Verbraucher und für sonstige Personen mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat, der weder der EU noch dem EWR angehört, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Verbraucherschutzrechts Anwendung. Unabhängig von dieser Rechtswahl gilt für Verbraucher stets auch das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
9.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz der Agentur. Bei Verbrauchern sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Nutzers. Hat der Verbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist der Gerichtsstand am Sitz der Agentur. Im Verkehr mit Verbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Verbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
9.5. Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.
9.6. Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.
9.7. Anfallende Internet-Verbindungskosten (Telekommunikationskosten) trägt der Kunde selbst.
9.8. Die Agentur behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies notwendig erscheint, z.B. aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, und der Vertragspartner hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Die Agentur wird den Kunden im Falle der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder in Textform informieren. Der Kunde kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Fall innerhalb einer dann mitzuteilenden angemessenen Frist widersprechen. Widerspricht der Kunde der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig, so werden diese nach Ablauf der angemessenen Frist Bestandteil des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
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Stand: November 2018